Die Homöopathie wurde von dem Arzt Dr. S. Hahnemann im Jahr 1796 als bahnbrechende medizinische Heilmethode entwickelt und beruht auf dem Prinzip der Ähnlichkeit zwischen den Symptomen, die ein zur Behandlung kommender Patient aufweist und einer vorher am gesunden Menschen geprüften, potenzierten Arzneisubstanz pflanzlicher, mineralischer oder tierischer Herkunft. Bei der Auswahl des homöopathischen Einzelmittels spielt die umfangreiche Erfassung des Gemütszustandes eine wesentliche Rolle.

 

Wie jede Therapieform hat auch die Homöopathie ihre Stärken und Grenzen. Kein homöopathischer Arzt wird einen suizidalen Patienten, akuten Herzinfarkt oder Beinbruch primär homöopathisch therapieren. Andererseits kann der ausschließlich schulmedizinisch arbeitende Kollege bei vielen chronischen Erkrankungen nur palliativ (lindernd) behandeln, bei denen die Homöopathie kurative (heilende) Therapiemöglichkeiten offenbart.

Schulmedizin und Homöopathie ergänzen sich und jeder Arzt - eben auch der homöopathisch tätige - wird stets gemäß seiner ärztlichen Verantwortung und seines ärztlichen Wissens zusätzlich die schulmedizinischen Verfahren für Diagnostik und Therapie mit einbeziehen.

Zum Leitfaden zur Behandlung mit homöopathischen Mitteln des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ).

Interview mit M. Mangialavori zum Thema „kleine“ Arzneimittel in der Homöopathie.