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Die
Homöopathie wurde von dem Arzt Dr. S. Hahnemann im Jahr 1796
als bahnbrechende medizinische Heilmethode entwickelt und beruht
auf dem Prinzip der Ähnlichkeit zwischen den Symptomen, die
ein zur Behandlung kommender Patient aufweist und einer vorher am
gesunden Menschen geprüften, potenzierten Arzneisubstanz pflanzlicher,
mineralischer oder tierischer Herkunft. Bei der Auswahl des homöopathischen
Einzelmittels spielt die umfangreiche Erfassung des Gemütszustandes
eine wesentliche Rolle.
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Wie
jede Therapieform hat auch die Homöopathie ihre Stärken
und Grenzen. Kein homöopathischer Arzt wird einen suizidalen
Patienten, akuten Herzinfarkt oder Beinbruch primär homöopathisch
therapieren. Andererseits kann der ausschließlich schulmedizinisch
arbeitende Kollege bei vielen chronischen Erkrankungen nur palliativ
(lindernd) behandeln, bei denen die Homöopathie kurative (heilende)
Therapiemöglichkeiten offenbart.
Schulmedizin
und Homöopathie ergänzen sich und jeder Arzt - eben auch
der homöopathisch tätige - wird stets gemäß
seiner ärztlichen Verantwortung und seines ärztlichen
Wissens zusätzlich die schulmedizinischen Verfahren für
Diagnostik und Therapie mit einbeziehen.
Zum
Leitfaden zur Behandlung mit homöopathischen Mitteln des Deutschen
Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ).
Interview mit M. Mangialavori zum Thema „kleine“ Arzneimittel
in der Homöopathie.
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